Ergebnisse einer Untersuchung der Vorgehensweisen und Perioden in Österreich, Frankreich, Deutschland und England
Um die Schweizer Vorschriften zur Kontrolle von Brandschutz-Anlagentechnik in Gebäuden zu vereinheitlichen und praktikabler zu gestalten, haben Wissenschaftler u. a. erkundet, wie dies in anderen Ländern Europas geregelt ist. Sie fanden grundlegende Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten.
Zurzeit werden in der Schweiz unter dem Stichwort „BSV 2026“ die Brandschutzvorschriften durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) auf der Basis eines konsequent risikoorientierten Ansatzes vollumfänglich revidiert. Ziel ist es, eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften sowie einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen.
In diesem Zusammenhang soll auch die Periodizität für Prüfungen und Kontrollen an technischen Brandschutzeinrichtungen geregelt werden. Einer der Einflussfaktoren zur Bestimmung der Perioden bzw. des Kontrollrhythmus ist der Vergleich mit der Handhabung in anderen europäischen Ländern.
Im Zuge einer Umfeldanalyse [1] wurde anhand von öffentlich zugänglichen Grundlagen und wenigen Interviews die bunte Vielfalt der entsprechenden Vorgehensweisen und Perioden in Österreich, Frankreich, Deutschland und England zusammenfassend und vereinfacht skizziert.
Technische Brandschutzeinrichtungen
Gemäß der in der ganzen Schweiz gültigen Brandschutznorm (VKF, 01.01.2015) [2] gehören zum technischen Brandschutz: Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen (SPA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauchschutz-Druckanlagen (RDA), Feuerwehraufzüge (FWA) und Blitzschutzsysteme. Auch dazu, aber im Rahmen der Analyse nicht weiter betrachtet, zählen Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen, Explosionsschutzvorkehrungen und Brandfallsteuerungen.
Technische Brandschutzeinrichtungen leisten ihren Beitrag zum Schutz der Nutzer und der Bauwerke selbst. Sie werden indes nur in Bauwerken mit besonderen Brandgefährdungen verlangt und eingebaut. Sie sind sehr zuverlässig, solange sie richtig geplant, installiert und gewartet werden.
Vielfalt der Kontrollen und Prüfungen
Im Lebenszyklus eines Bauwerks werden technische Brandschutzeinrichtungen
- in verschiedenen Phasen,
- durch verschiedene Stellen,
- mit unterschiedlichen Zielsetzungen,
- in unterschiedlichen Tiefgängen,
- zur Erfüllung unterschiedlicher Vorgaben,
geprüft oder kontrolliert.
Die Abbildung 2 gibt eine vereinfachte Übersicht über die Vielfalt der verschiedenen Kontrollen und Prüfungen. Bereits bei der Baubewilligung wird i. d. R. geprüft, ob die verlangten technischen Brandschutzeinrichtungen vorgesehen sind. Ob die Einrichtungen am bewilligten Ort installiert wurden, prüft i. d. R. die Behörde entsprechend, während die Funktionstauglichkeit durch dafür zuständige Fachstellen und -kräfte geprüft wird. Neben den meist durch die Produkte vorgeschriebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden in der Phase der Bewirtschaftung des Bauwerks funktionale Prüfungen der Einrichtungen sowie den ganzen Brandschutz abdeckende periodische Kontrollen, d. h. inkl. der baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, durchgeführt.
Der Fokus der Recherche richtete sich auf diese Phase der Bewirtschaftung und vor allem auf die Periodizität und damit lediglich auf ausgewählte Aspekte der Kontrollen und die verschiedenen Ansätze in den recherchierten Ländern.
Wie wurde vorgegangen?
Um die Praxis der Kontrollen an technischen Brandschutzeinrichtungen zu erfassen sowie einen Eindruck von der Periodizität der Kontrollen in den Ländern Österreich, Frankreich, Deutschland und England (siehe Abb. 3) zu bekommen und diese mit den Regelungen aus der Schweiz zu vergleichen, wurde schrittweise vorgegangen:
- Erfassung der relevanten Vorschriften, die im Zusammenhang mit den Kontrollen stehen, und der verantwortlichen Rollen;
- Erfassung von Objektkategorien, soweit sie für eine differenzierte Handhabung der Kontrollen stehen;
- Erfassung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Kontrollen, aufgeschlüsselt für die Phasen.
Die Basis dazu lieferten öffentlich zugängliche Vorgaben, Grundlagen und Informationen. Sie wurden geprüft und ergänzt durch einzelne Interviews mit Fachleuten aus jedem Land.
Unterschiedliche Vorschriften
Die erfassten Vorschriften, die die verschiedenen Kontrollen der Brandschutzeinrichtungen in den Ländern regeln, sind in der Pyramide der Regulierung (s. Abb. 4) unterschiedlich platziert.
In den meisten Ländern sind wichtige brandschutzrelevante Vorgaben sowohl in der Baugesetzgebung, die insbesondere die Kontrolltätigkeit bei der Baubewilligung regelt, als auch in der Feuerpolizeigesetzgebung, die beispielsweise die Kontrollen während der Bewirtschaftung klärt, festgehalten. Je nach Land gibt es einzelne Aspekte, die sich in diesen Gesetzen widersprechen. Bei solchen Unbeständigkeiten in den Vorgaben können die durch die Feuerpolizei während der Bewirtschaftung festgestellten baulichen Mängel nicht behoben werden, falls sie der Baubewilligung widersprechen. Aus diesem Grund hat das österreichische Bundesland Vorarlberg neu seine Verordnung zu den periodischen Kontrollen während der Bewirtschaftung im Baugesetz verankert.
Die Brandschutzvorschriften selbst sind in einigen Ländern unmittelbar in den Gesetzen oder Verordnungen (z. B. Frankreich) festgehalten. In anderen Ländern (z. B. Schweiz oder Österreich) sind sie in anerkannten Normen niedergeschrieben.
Die Instandhaltung der Brandschutzeinrichtung ist in ergänzenden Verordnungen (z. B. Deutschland MPrüfVO), in technischen Normen (z. B. British Standards) oder in Richtlinien (SES Richtlinien in der Schweiz oder die TRVB in Österreich) geregelt, allerdings auf verschiedenen Niveaus und daher mit unterschiedlichen Flexibilitäten (vor allem in der Anpassung der Vorgaben) und ungleichen Verbindlichkeiten.
Ein interessanter Ansatz aus Deutschland sind die Muster-Verordnungen auf Bundesebene, die von den Bundesländern übernommen werden können. Damit wird Einheitlichkeit geschaffen, ohne die lokalen Eigenarten zu verhindern.
Bemerkenswert ist auch, dass beispielsweise in Frankreich der Schutz von Personen vor Brand staatlich geregelt ist, während jene Maßnahmen und Kontrollen, die dem Sachwertschutz dienen, durch die Versicherungen vorgegeben werden.
Verantwortlichkeit für die Kontrollen?
Je nach untersuchtem Land ist die Verantwortung für die Kontrolle der technischen Brandschutzeinrichtungen unterschiedlich zugeordnet. In Frankreich liegt sie vornehmlich bei der Behörde, in der Schweiz bei einer Organisation, die die behördlichen Aufgaben übernimmt, im österreichischen Vorarlberg wiederum bei staatlich-technischen Organisationen. In England wird die Verantwortung privat zugeordnet. Dort wird jeder Liegenschaftseigentümer eigenverantwortlich verpflichtet, ein Risikoassessment zu erstellen, dieses jährlich anhand eines Audits zu aktualisieren und alle drei bis vier Jahre komplett zu erneuern. Das Risikoassessment definiert u. a., welche technischen Brandschutzeinrichtungen nötig sind. Ähnlich wie bei einem Wartungsheft für ein Auto zeigt es – beispielsweise beim Verkauf des Bauwerks –, wie sorgfältig mit dem Brandschutz umgegangen wurde.
Die Verantwortung für die Durchführung der Kontrollen kann, wie weiter unten beschrieben, in den verschiedenen Phasen variieren.
Welche Gebäude werden geprüft?
Den Verantwortlichen aller untersuchten Länder ist es klar, dass es weder aus risikoorientierter Sicht sinnvoll, noch aus Ressourcengründen machbar ist, alle Gebäude in allen Phasen zu kontrollieren. Jedes Land unterteilt daher das Gebäudeportfolio mit Blick auf die Nutzung in Gebäudetypen und unter Beachtung der Größe des Objekts weiter in Gebäudekategorien. Diese Unterteilung leitet maßgeblich die Auswahl der Kontrollen und ist je nach Land unterschiedlich.
In Frankreich gibt es zurzeit z. B. vier maßgebende Objekttypen: Wohngebäude, Gebäude, zu denen externe Personen Zugang haben (ERP), Gebäude mit Arbeitsplätzen und Hochhäuser (IGH). Frankreich konzentriert sich bei den Kontrollen des Brandschutzes und der technischen Brandschutzeinrichtungen allerdings nur auf die ERP und IGH.
In Deutschland werden sog. Sonderbauten von normalen Gebäuden unterschieden. Sonderbauten sind in der Musterbauordnung (MBO) als „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“ definiert und in der MBO § 2 Abs. 4 bzw. den Bauordnungen der Bundesländer konkret aufgezählt. Dabei wird zwischen geregelten und nicht geregelten Sonderbauten unterschieden. Die Aufzählungen in den Landesbauordnungen können von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen. Die technischen Brandschutzeinrichtungen werden nur bei diesen Sonderbauten kontrolliert.
In der Schweiz sind die Objekttypen für die Phase der Projektierung und Realisierung im ganzen Land einheitlich. In der Phase Bewirtschaftung legen die kantonalen Behörden die Kategorisierung und damit die Kontrollen unterschiedlich fest. In Österreich ist die Typisierung für jedes Bundesland anders. In England werden lediglich die Hochhäuser von allen anderen Gebäuden unterschieden Die Hochhäuser sind im Übrigen in England die einzige Gebäudekategorie, für die präskriptive (statt risikoorientierten) Vorgaben gelten.
Die Zahl und die Auswahl der Objekttypen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen überschaubar bleiben. Voraussichtlich überwiegt dieses Argument gegenüber einer konsequenten Ausrichtung der Kontrollen auf die effektiven Risiken.
Kontrollen in den Phasen Projektierung und Realisierung
Bei jenen Bauvorhaben, die einem Baubewilligungsprozess unterliegen, wird bei der Baueingabe durch das Bauamt geprüft, ob die in den Regularien verlangten, technischen Brandschutzeinrichtungen eingeplant sind.
In der Phase Realisierung, d. h. nach der Installation der technischen Brandschutzeinrichtungen durch eine Fachfirma, wird mit Ausnahme von England in allen untersuchten Ländern die Funktionstauglichkeit der technischen Brandschutzeinrichtungen durch eine zertifizierte Firma bzw. Sachverständige geprüft. In Frankreich geschieht dies allerdings nur in den gemäß Gebäudetypisierung ausgewählten Objekten (ERP, IGH).
Die Behörde prüft in der Phase der Realisierung die Einhaltung aller geforderten Brandschutzmaßnahmen und nimmt unter Berücksichtigung vorhandener funktionaler Prüfungen den baulichen und den anlagentechnischen Brandschutz ab. Die meisten Länder ziehen zertifiziertes Fachpersonal bei Bedarf hinzu. In Frankreich erfolgt auch diese Prüfung nur selektiv bei Publikumsverkehr (ERP) oder in Hochhäusern (IGH) durch die Feuerwehr.
Kontrollen in der Phase Bewirtschaftung
In allen untersuchten Ländern wird in der Phase Bewirtschaftung, also während des Betriebs des Gebäudes, zwischen
- Wartung, Instandhaltung,
- funktionalen Prüfungen und
- periodischen Kontrollen
unterschieden.
Bei der Wartung, Instandhaltung wird sichergestellt, dass eine installierte technische Brandschutzeinrichtung einwandfrei funktioniert. Die Wartung wird häufig durch den Ersteller der Anlage in vorgegebener Periodizität durchgeführt. Die technischen Brandschutzeinrichtungen werden i. d. R. jährlich gewartet. In der Recherche wurden die Aspekte des reinen Unterhalts nicht weiter berücksichtigt, obwohl sie von den funktionalen Prüfungen teilweise nicht eindeutig zu trennen sind.
Die funktionale Prüfung erfolgt i. d. R. durch eine unabhängige, meist zertifizierte Firma nach vorgegebener Periodizität. In Frankreich erfolgt diese funktionale Prüfung wieder nur ausgewählt, d. h. in den Objekttypen ERP und IGH. In England und in der Schweiz wird auf eine funktionale Prüfung meist verzichtet. Man verlässt sich dort auf die gewissenhafte Wartung.
In Frankreich, Deutschland und auch Österreich wird ergänzend noch die Durchführung der Wartung durch eine unabhängige Drittfirma in zwei- bis dreijährigen Intervallen geprüft, wobei je nach Nutzung und Einrichtung Unterschiede bestehen. In Frankreich kennt man parallel zu den unabhängig durchgeführten gesetzlichen Prüfungen zudem die Prüfung der Anlagen seitens der Versicherer auf der Basis von deren eigenen Vorschriften. Für gewisse Einrichtungen (v. a. Sprinkler) sind diese Prüfungen detaillierter als die gesetzlichen Prüfungen.
Die periodische Kontrolle deckt den Brandschutz umfassend ab, das heißt mit seinen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Komponenten, und berücksichtigt dabei die konzeptionellen Zusammenhänge. Dabei werden teilweise die Erkenntnisse aus der Instandhaltung und aus den funktionalen Prüfungen miteinbezogen. Die Kontrollziele sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich: Frankreich richtet den Fokus erneut auf die Sicherheit des Publikumsverkehrs (ERP) und auf die Nutzer von Hochhäusern, während England eine Reduktion des Personenrisikos anstrebt.
Die periodische Kontrolle findet in den untersuchten Ländern alle zwei bis sechs Jahre statt. Sie wird generell lokal definiert und durch die jeweilige Behörde organisiert und verantwortet. Die Verordnungen zur Feuerpolizei der verschiedenen Länder definieren, dass die zuständige Behörde eine Verfügung schreiben darf und die entsprechenden Maßnahmen (bis hin zum Nutzungsverbot) treffen kann. In Frankreich ist die Polizei Teil des Prozesses und stellt die Durchsetzung der Auflagen der Behörde sicher.
In England wird die periodische Kontrolle durch die Feuerwehr durchgeführt. Die Priorisierung der Kontrolle, d. h. die Festlegung der Periodizität, erfolgt weitgehend anhand des Risikos und teilweise thematisch. Brandstatistiken [3] zeigen, dass gewisse Gebäudenutzungen deutlich und teilweise um Faktoren weniger betroffen sind als andere. Die Risikoanalyse erfolgt anhand einer qualitativen Methode. Die Typisierung der Bauwerke wird dabei einbezogen.
Die Vorteile einer risikobasiert festgelegten Periodizität der Kontrolle sind:
- Einheitliches Risikoniveau wird angestrebt.
- Effizienter Einsatz der Kontrollressourcen
- Berücksichtigung des lokalen Kontextes
- Anpassungen aufgrund der aktuellen Risikosituationen
Dabei müssen zuerst die relevanten Schutzgüter (Personen, Sachwerte etc.) definiert sowie die Schutzziele festgelegt werden. Schutzgüter und Schutzziele hängen von den Präferenzen und den Ressourcen der zuständigen Behörden ab. Daraus ergeben sich je nach Behörde und Struktur unterschiedliche, aber bedarfsgerechte Kontrollperioden. Einige Kantone der Schweiz arbeiten ebenfalls mit risikobasiert festgelegten Kontrollperioden.
Recherche zur Periodizität von Kontrollen an technischen Brandschutzeinrichtungen
Im Rahmen der Erarbeitung der Grundsätze zum einheitlichen Vollzug der Brandschutzvorschriften 2026 führte die Risk&Safety AG im Auftrag der VKF eine Recherche zur Periodizität von Kontrollen an technischen Brandschutzeinrichtungen in ausgewählten Ländern Europas durch.
Den Bericht zur Recherche Periodizität von Kontrollen an technischen Brandschutzeinrichtungen finden Sie unter www.bsvonline.ch
Was kann man aus der Recherche mitnehmen?
Die Recherche zeigte die Vielfalt, die Gemeinsamkeiten und die Herausforderungen der Kontrollen technischer Brandschutzeinrichtungen in den Ländern sowie deren Handhabung im Lebenszyklus eines Bauwerks.
Die Regelwerke, die bei den Kontrollen von der Projektierung über die Realisierung bis hin zur Bewirtschaftung angewendet werden, sind nicht immer konsistent. Das schafft Widersprüche und Unverständnis und sollte vermieden werden. Zudem werden die Kontrollen durch verschiedene Akteure (Baubehörde, Feuerpolizei, Ersteller der technischen Brandschutzeinrichtung, zertifizierte Prüffirmen, Versicherungen etc.) mit unterschiedlichen Zielsetzungen, Ressourcen und Möglichkeiten durchgeführt. Auch das kann zu Widersprüchlichkeiten führen. Falls mehrere Akteure in einem zu schnellen Rhythmus für eine Brandschutzeinrichtung verantwortlich sind, nehmen die Akzeptanz und das Verständnis der Eigentümer ab.
In verschiedenen Ländern wird aufwendig geprüft, ob die Wartung der technischen Brandschutzeinrichtungen (gut) durchgeführt wurde. Andere Länder zeigen, dass es auch ohne diese Kontrolle geht.
Brandstatistiken zeigen große Risikounterschiede in den Objekttypen. Es wäre sinnvoll, die Kontrolltiefe, den Kontrollumfang und vor allem die Kontrollperiode konsequent an die Risiken und die Präferenzen der zuständigen Behörde zu binden.
Die Gewährleistung der Funktionstauglichkeit der technischen Brandschutzeinrichtungen wird in erster Linie durch fachgerechte Projektierung, Installation und Wartung und erst in zweiter Linie durch die Kontrolle erreicht. Wir sind gefordert, unsere Kraft, unsere Ressourcen und unser Know-how am richtigen Ort einzusetzen.
Quellen
[1] Die Recherche vom 20.07.2023 ist publiziert unter https://www.bsvonline.ch/de/aktuell/recherche-periodizitaet-von-kontrollen-zu-bsv-2026
Darin enthalten sind die relevanten Referenzen.
[2] Brandschutzvorschriften, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, VKF, 01.01.2015
[3] Analyse langfristiger Gebäudeschadendaten, Auswertung des Datenbestandes der Schadenstatistik VKG:
https://www.vkg.ch/de/publikationen/statistiken/analyse-langfristiger-gebaeudeschadendaten
Der Beitrag ist in Ausgabe 2.2024 des FeuerTrutz Magazins (März 2024) erschienen.