Die VdS-Richtlinien 2496 zu Planung und Einbau der Ansteuerung von Feuerlöschanlagen sind ab August 2024 in einer neuen Fassung gültig. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)
Mit Ausgabedatum August 2024 sind die VdS-Richtlinien 2496 zu Planung und Einbau der Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen. Sie ersetzen die bisher gültige Fassung aus Juli 2020.
Die Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen. Der Anwendungsbereich umfasst Anlagen mit Steuereinrichtungen, die mit elektrischer, mechanischer, pneumatischer oder hydraulischer Energie oder einer Kombination dieser Energien betrieben werden.
Diese Richtlinien gelten nicht für Anlaufsteuerungen von Pumpen- und Kompressoranlagen, und auch nicht für Anlagen z. B. auf Schiffen, in Fahrzeugen und im Bergbau unter Tage. Für diese Anlagen können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür gelten. Die Richtlinien gelten außerdem nicht für Funkenlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Explosionsunterdrückungs- und Inertisierungsanlagen. Für Ansteuerungen von neuen Löschtechniken nach VdS 2562 oder Schutzkonzepten nach VdS 3115 gelten die jeweiligen Vorgaben des Konzeptes bzw. Systems.
Die Richtlinien VdS 2496:2024-08 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau“ sind über vds-shop.de kostenpflichtig als digitale Fassung sowie als Printversion erhältlich.