Im Juni 2024 ist die überarbeitete DIN VDE 0833-4 zu Sprachalarmierungsanlagen erschienen. (Quelle: Possessed Photography auf Unsplash)
Die DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist mit Ausgabedatum Juni 2024 erschienen. Sie enthält verschiedene Änderungen gegenüber der bisher gültigen DIN VDE 0833-4:2014-10.
Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) oder durch manuelle Auslösung oder beides erfolgen. Eine manuelle Auslösung erfolgt z. B. durch Live-Durchsage.
Die DIN VDE 0833-4 gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). Beinhalten diese Normen ggf. Ergänzungen oder Abweichungen, dann ist den Ausführungen nach DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4) zu folgen. In Verbindung mit bauordnungsrechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen ist besonders DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Diese enthält weiterhin Festlegungen für die Erteilung und Ausgabe von Anweisungen zum Schutz von Personen in und an Gebäuden. Die Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.
Gegenüber der bisher gültigen DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4):2014-10 wurden verschiedene Aktualisierungen und Änderungen vorgenommen: eine Übersicht gibt es hier.
Der Entwurf der neuen Fassung war im Februar des vergangenen Jahres veröffentlicht worden. Zuständig für die Überarbeitung ist der DKE Arbeitskreis 713.0.17.