Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ hat im April 2024 eine Innofact-Studie zur Rauchmelderpflicht durchführen lassen. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)
Jeder Fünfte weiß nicht, dass es in Deutschland eine Gesetzgebung zur Ausstattung privaten Wohnraums mit Rauchmeldern gibt: Das hat eine von der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ initiierte repräsentative Innofact-Studie ergeben. An der Erhebung vom 3. bis 5. April 2024 nahmen insgesamt 2.195 Personen aus ganz Deutschland teil.
Laut der Innofact-Studie meinen fünf Prozent aller Befragten, dass es in Deutschland keine Gesetzgebung zur Ausstattung von Wohnraum mit Rauchmeldern gibt, weitere 15 Prozent wissen es nicht. Nur 77 Prozent der Eigentümer:innen kennen die Rauchmelderpflicht, obwohl sie für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich sind. Bei den Mieter:innen wissen es immerhin 83 Prozent. Dass die Rauchmelderpflicht in allen Fällen gilt – sei es für Neu- und Umbauten, vermietete Wohnungen, Wohneigentum oder Bestandsbauten – glauben nur 69 Prozent der Befragten.
„Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend, denn Rauchmelder retten bekanntlich Leben, und laut der Studie fühlen sich immerhin 90 Prozent der Befragten durch Rauchwarnmelder sicher. Es ist daher entscheidend, dass insbesondere Wohneigentümer die gesetzliche Pflicht kennen und diese auch umsetzen. Da müssen wir noch viel Aufklärungsarbeit leisten“, meint Hermann Schreck, Vizepräsident beim Deutschen Feuerwehrverband (DFV).
Unterstützt wird er dabei von der Initiative „Rauchmelder retten Leben“, die seit vielen Jahren Verbraucher über Qualitätsmelder informiert. Christian Rudolph, Vorstand der Initiative, erklärt: „Nur die Installation von Rauchmeldern reicht leider nicht. Damit sie im Ernstfall einwandfrei funktionieren, müssen sie jährlich gewartet werden. Hierbei hilft unser kostenloses Wartungsprotokoll. Es steht online zum Download auf unserer Website bereit und kann sowohl ausgedruckt als auch digital ausgefüllt werden.“
Weitere Informationen zur Installation und Wartung sowie ein kostenloses Wartungsprotokoll unter www.rauchmelder-lebensretter.de
In welchen Räumen muss ein Rauchmelder installiert sein?
Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: Rauchmelder gehören in alle Schlafräume, Kinderzimmer und in Flure sowie Treppenhäuser innerhalb einer Wohneinheit. In Berlin und Brandenburg müssen auch Aufenthaltsräume wie Wohn- und Arbeitszimmer ausgestattet sein – was auch bundesweit empfohlen wird.
Detaillierte Informationen und Besonderheiten zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Interessierte unter www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht