Die PFAS-Regulierung betrifft auch Feuerlöscher mit entsprechenden Schaummitteln: Das Merkblatt des bvfa gibt Empfehlungen für Unternehmen. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)
Der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. hat in Zusammenarbeit mit der DGUV und dem Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) ein Merkblatt zur PFAS-Regulierung und fluorhaltigen Schaummittel in Feuerlöschern veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, welche die Verwendung von PFAS weiter einschränken werden. Grund hierfür ist die Persistenz dieser „Ewigkeitschemikalien“, die sich in der Umwelt anreichern und die teilweise gesundheitsschädlich und bioakkumulierend sind.
Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man muss davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Das Merkblatt gibt einen Überblick zum aktuellen Stand sowie einen Ausblick zur Regulierung. Es enthält außerdem Empfehlungen, wie mit fluorhaltigen Schaumlöschern umzugehen ist und welche Alternativen es gibt.
Das Merkblatt wurde im September 2024 veröffentlicht und steht auf der Webseite des bvfa zum kostenlosen Download zur Verfügung.