Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens wurde im Juli 2024 eine geänderte Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 auf der Webseite der ARGEBAU veröffentlicht.
Anpassungen gibt es in der neuen Fassung z.B. für Windkraftanlagen, beim Mobilfunkausbau (Masten und Antennen) sowie im Bereich der fliegenden Bauten.
Auch für den Brandschutz gibt es u.a. folgende Änderungen:
- Ergänzung von § 30 „Brandwände“: Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 reicht es aus, wenn die Brandwand bis unter die Dachhaut geführt wird. Dies gilt nun auch, wenn durch einen Dachausbau zur Schaffung von Wohnraum ein Gebäude zu einem Gebäude der GK 4 wird.
- Ergänzung von § 48 „Wohnungen“ (neuer Absatz 5): Ausweitung des Bestandsschutzes für zahlreiche Bauteile, wenn Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in Wohnraum umgewandelt werden. Dies soll die Schaffung von neuem Wohnraum erleichtern.
- Änderung von § 62 „Genehmigungsfreistellung“: Ausdehnung der Genehmigungsfreistellung für Änderungen und Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in Gebäuden, die keine Sonderbauten sind, sowie bei Modernisierung und Ersatz von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- Änderung im § 67 „Abweichungen“: „Die Bauaufsichtsbehörde soll Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen…“ (bisher: „Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen…“)
Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen vom 23./24. November 2023 ist auf der Webseite der ARGEBAU zum Download verfügbar.
Die Musterbauordnung (MBO) enthält grundsätzliche Anforderungen an Grundstücke und deren Bebauung sowie an die Beschaffenheit baulicher Anlagen. Alle heute gültigen Landesbauordnungen basieren auf der Musterbauordnung, enthalten jedoch unterschiedliche länderspezifische Abweichungen.