Nach einem Brand können auch an sogenannten kalten Brandstellen Gefährdungen auftreten, die sowohl für die Gesundheit als auch für die Sicherheit der Betroffenen riskant sein können. Die Brandschadensanierung dient dazu, die Auswirkungen eines Brandes zu minimieren, die Sicherheit wiederherzustellen und das betroffene Gebäude wieder nutzbar zu machen. In welchem Umfang Sicherungs-, Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, kann anhand der Brandbedingungen abgeschätzt werden.
Der Bereich, in dem ein Brand bereits gelöscht wurde, aber noch immer potenzielle Gefahren durch Brandeinwirkungen und -rückstände bestehen, wird als „kalte Brandstelle“ bezeichnet.
- Strukturelle Schäden können nach einem Brand dazu führen, dass Gebäudestrukturen instabil werden und einstürzen.
- Beschädigte elektrische Leitungen können elektrische Einrichtungen in Mitleidenschaft ziehen und Gefährdungen durch Stromschläge oder Kurzschlüsse hervorrufen.
- Rauch und Rußpartikel sind gesundheitsschädlich und können Atemwegsprobleme verursachen.
- Schimmelbildung durch Feuchtigkeit aus dem Löschwasser nach einem Brand kann gesundheitsschädlich sein.
Von entscheidender Bedeutung für die Bildung von Schadstoffen sind die Bedingungen, unter denen ein Brand stattgefunden hat. Auch die stoffliche Zusammensetzung des Brandgutes und die Abbrandbedingungen sind entscheidend für Art und Menge der Brandfolgeprodukte.
Brandschäden
Bei den Brandschäden unterscheidet man zwischen direkten Abbrandschäden und indirekten Hitzeschädigungen. Zur Brandzehrung werden alle Veränderungen in einem Brandobjekt gezählt, die durch die Einwirkungen der Flammen auf die vorhandenen brennbaren Stoffe, aber auch auf die nichtbrennbaren Bauteile entstehen. Diese Abbranderscheinungen sind charakterisiert durch Waffelbildung am Holz, Abplatzungen an Beton, Putz und Mauerwerk, Ein- und Durchbrennungen usw.
Hitze- und Sengschäden
Sengschäden sind lokal begrenzte, durch Hitze, aber ohne direkte Einwirkung von Brand entstandene (Oberflächen-)Schäden. Ursachen sind beispielsweise glimmende Asche, glühende Partikel oder die Strahlungshitze. Bei einem Schadenfeuer innerhalb von Gebäuden handelt es sich um einen ventilationsgesteuerten Verbrennungsvorgang, der aufgrund einer nicht ausreichenden Sauerstoffversorgung meist mit einer unvollständigen Verbrennung einhergeht. Neben den Verbrennungsprodukten der vollständigen Verbrennung treten daher auch thermische Zersetzungsprozesse (Pyrolyse) einer unvollständigen Verbrennung auf.
Als Pyrolyse wird hierbei die thermische Zerlegung/Zerstörung von Molekülverbindungen in organischen Stoffen unter Sauerstoffmangel verstanden, wobei die Brandmaterialien zu niedermolekularen Bruchstücken abgebaut werden.
Rauchschäden
Während der heißen Brandphase werden gasförmige, dampfförmige oder feste Verbrennungsprodukte, die sich beim Verbrennungsvorgang bilden, als Brandrauch aus der Brandstelle ausgetragen. Die Zusammensetzung des Brandrauches ändert sich stark mit der Art der brennbaren Stoffe und den vorliegenden Brandbedingungen, besonders der Sauerstoffzufuhr und der Brandtemperatur. Pyrolyseprodukte können in der Flammhitze zu neuen Verbindungen weiterreagieren. Unter Brandbedingungen kann aus unbedenklichen Stoffen, Waren, Einrichtungsgegenständen oder Bauteilen daher eine Vielfalt an Verbrennungsprodukten und Rückständen (Brandfolgeprodukte) entstehen. Unter diesen befinden sich u.a. viele toxische (insbesondere krebserregende), ätzende, umwelt- und wassergefährdende Substanzen.
Mit Abkühlung des Brandrauches findet eine Schadstoffabscheidung statt. Ein Teil bleibt auf der Schadenstelle als Ruß- und Rauchgaskondensat auf den Oberflächen von Gebäuden und deren Inhalt zurück. Gasförmige Produkte kondensieren an kälteren Oberflächen. Rußpartikel und Ascherückstände sinken aufgrund mangelnder Thermik ab, so dass es zu einem „Abregnen“ kommt. Darüber hinaus erfolgt eine Abscheidung an umströmten Flächen und Gegenständen (Impaktion). Nach der Abkühlung des Brandgutes auf Umgebungstemperatur sind vor allem organische Gefahrstoffe direkt an Oberflächen und insbesondere an Rußpartikeln adsorptiv gebunden.
Korrosion durch Brandrauch
Wenn säurehaltige Rauchpartikel und Gase, die bei einem Brand entstehen, mit Metalloberflächen in Kontakt kommen und zu einer chemischen Reaktion führen, kann dies zu einer Beschädigung der Metalloberfläche führen. Diese Korrosion durch Brandrauch kann durch verschiedene Faktoren verstärkt werden, darunter hohe Temperaturen, Feuchtigkeit, saure oder basische Bestandteile im Rauch sowie die Dauer der Exposition gegenüber den schädlichen Substanzen.
Tipps:
- Schutz vor dem Einatmen von Rauch und giftigen Gasen!
- Keine Gegenstände in der Nähe der Brandstelle bewegen oder berühren, da sie instabil oder mit Giftstoffen kontaminiert sein können!
- Lüften und für ausreichende Belüftung sorgen, um Rauch und Gerüche aus dem Gebäude zu entfernen!
Schadenmeldung an den Versicherer
Einer der wichtigsten Schritte ist die unverzügliche Meldung des Schadenfalles an den Versicherer, die unmittelbar nach Beendigung der Brandbekämpfung, sofern nicht schon früher möglich, vorzunehmen ist.
Hintergrund ist, dass der Versicherer nicht nur bei der Schadensanierung unterstützt, sondern auch das Recht hat, sich ein Bild von Schadenursache und -umfang unmittelbar nach dem Schadenereignis zu machen. In der Regel versetzt nur die umgehende Meldung des Schadenfalles den Versicherer in die Lage, rechtzeitig und richtig zu reagieren. So kann u.a. sichergestellt werden, dass er eine rasche und qualifizierte Beurteilung der Schadensituation vor Ort veranlassen kann. Dies hat entscheidenden Einfluss auf die gesamte Schadenabwicklung, insbesondere für Brände mit höherem Gefahrenpotenzial. Darüber hinaus sind auch bestehende behördliche Meldepflichten zu beachten.
Tipps:
- Versicherung informieren: Schadenmeldung an die Versicherung mit allen erforderlichen Unterlagen.
- Dokumentation: Erstellen von Fotos der Brandstelle und einer Liste aller beschädigten Gegenstände.
Verkehrssicherungspflicht
Aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Geschädigten zur Verhinderung der Gefährdung Dritter (z.B. durch Gefahren wie Gefahrstoffe, Einsturz etc.) ist die Brandstelle gegen das Betreten durch unbefugte Personen abzusperren.
Insbesondere bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen sind Gefährdungen durch eine beeinträchtigte Statik, nicht tragfähige Untergründe sowie entstandene Öffnungen und Absturzstellen im betroffenen Gebäude zu berücksichtigen. Erst nach einer „Eigensicherung“ kann entschieden werden, ob der betreffende Bereich begangen werden kann.
Die Schadenstelle ist entsprechend den Vorgaben für Arbeiten in kontaminierten Bereichen deutlich sowie dauerhaft zu kennzeichnen. Über Art und Umfang der Sicherung, ob z.B. Flatterband zur Kennzeichnung der Gefahrenstelle ausreicht oder ob eine Absperrung mittels Zaunelement oder dergleichen vorzusehen ist, ist im Rahmen der Erstbegehung zu entscheiden.
Tipps:
- Sicherheit gewährleisten und sicherstellen, dass keine Gefahr mehr von der Brandstelle ausgeht.
- Gebäude auf strukturelle Schäden überprüfen und sicherstellen, dass es sicher betreten werden kann.
- Elektrische Anlagen vor dem Betreten des Gebäudes überprüfen.
Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung, bei einem Schaden oder einer drohenden Schadensituation alles Mögliche und Zumutbare zu tun, um den Schaden zu begrenzen oder zu verhindern. Die Nichteinhaltung der Schadenminderungspflicht kann dazu führen, dass die betroffene Person für einen größeren Schaden haftbar gemacht wird.
Daher müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu minimieren. Im Hinblick auf eine Schadenbegrenzung müssen unter Berücksichtigung eventueller Zutrittsbeschränkungen, z.B. aufgrund der Ursachenermittlung, Beweissicherung oder Einsturzgefahr, möglichst kurzfristig geeignete Sofortmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehören z.B. eine statische Sicherung der Bausubstanz, notwendige Abschottungsmaßnahmen (Notbedachung), eine Verhinderung von Umweltschäden durch auslaufende Flüssigkeiten oder die Sicherung von Einrichtungsgegenständen und Waren gegen Diebstahl.
Tipps:
- Schadenbegrenzung durch Schutz vor weiteren Schäden, indem offene Fenster und Türen geschlossen oder provisorische Abdeckungen (Notbedachung) angebracht werden.
- Gebäude sichern, um Einrichtungen und Sachwerte vor unbefugtem Zugriff oder Entwendung zu schützen.
- Gegenstände retten, die nicht verunreinigt oder durch den Brand beschädigt wurden.
- Behördliche Genehmigungen für Reparaturen und Baumaßnahmen an Gebäuden und zur Wiederinbetriebnahme von Anlagen einholen.
Einteilung in Gefahrenbereiche
Vor dem Beginn der Beseitigung von Brandschäden erfolgt die Einstufung der Schadenstelle in Gefahrenbereiche. Je stärker ein Brand unter Sauerstoffmangel abläuft (Schwelbrand), desto unvollständiger ist die Verbrennung und stärker die Freisetzung von Ruß und Schadstoffen. Die Zuordnung zu den Gefahrenbereichen wird bestimmt durch die Belastung aus Brandrückständen und den durch den Brand entstandenen oder freigesetzten Gefahrstoffen sowie deren räumlicher Verteilung.
Gefahrenbereich 0 (GB 0)
Brände mit räumlich eng begrenzter Ausdehnung (ca. 1 m²) des brandverschmutzten Bereichs, z.B. Brand eines Papierkorbs, Kerzengestecks, einer Kochstelle, oder Brände mit einer größeren Ausdehnung, jedoch minimaler Brandverschmutzung.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse gehen unter Beachtung normaler Hygienestandards von diesem Gefahrenbereich keine signifikanten Risiken aus. Die erforderlichen Arbeiten können mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln (z.B. verdünnte Waschmittellösungen) somit auch von Laien durchgeführt werden, da die Schadstoffbelastung zu vernachlässigen ist. Es empfiehlt sich, einfache geeignete Hygienemaßnahmen zu ergreifen.
Gefahrenbereich 1 (GB 1)
Brände mit deutlich sichtbarer Brandverschmutzung und gegenüber GB 0 größerer Ausdehnung des kontaminierten Bereichs, bei denen haushaltsübliche Mengen an kunststoffhaltigen Materialien verbrannt sind oder bei denen aufgrund der Brandbedingungen und des Brandbildes keine gravierende Schadstoffkontamination auf der Brandstelle zu erwarten ist.
Ab GB 1 ist die Schadenstelle als kontaminierter Bereich zu betrachten. Kontaminierte Bereiche sind also Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft und dergleichen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.
Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, z.B. bei Maßnahmen zur Brandschadensanierung, für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen oder zur Sanierung von Böden, Gewässern und von baulichen Anlagen, die durch Gefahrstoffe kontaminiert sind, findet die DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ Anwendung. Im gewerblichen Bereich sollen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten in kontaminierten Bereichen von Fachfirmen vorgenommen werden.
Gefahrenbereich 2 (GB 2)
Brände mit einer größeren Ausdehnung des kontaminierten Bereichs und sehr starker Brandverschmutzung, an denen größere Mengen an kunststoffhaltigen Materialien, insbesondere chlor- oder bromorganische Stoffe wie PVC, beteiligt waren (z.B. stark belegte Kabeltrassen, Lagermaterialien) und bei denen aufgrund des Brandbildes und des Brandablaufs eine gravierende Schadstoffkontamination an der Brandstelle vorliegt.
Typisch für GB 2 sind Schwelbrandsituationen unter weitgehendem Bestand der Gebäudehülle, die zu einer allflächigen Brandverschmutzung führen. Für die Arbeiten im Gefahrenbereich GB 2 ist es auf jeden Fall angebracht, spezielle Brandschaden-Sanierungsfirmen heranzuziehen, die im Umgang mit Schadstoffen vertraut sind und über geeignetes Personal sowie die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen.
Je nach Schadensituation und der Beurteilung durch einen Sachverständigen können über die Schutzmaßnahmen des GB 2 hinaus besondere Maßnahmen festzulegen sein. Hierbei sind die weitergehenden Gefährdungsmomente des GB 3 zu berücksichtigen (definiert über die Betriebs- und Gefahrstoffe, die über die Brandfolgeprodukte hinaus vorhanden sind, z.B. Asbestbelastung, infektiöse biologische Arbeitsstoffe).
Gefahrenbereich 3 (GB 3)
Brände, bei denen neben dem Vorhandensein der Brandfolgeprodukte zusätzlich mit größeren Mengen an biologischen Arbeitsstoffen bzw. an Gefahrstoffen oder gefahrstoffhaltigen Produkten zu rechnen ist. Diese können als Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe oder im Gebäude- und Anlagenbereich vorhanden sein.
Kritische Gefahrensituationen entsprechend GB 3 können vorliegen, wenn beispielsweise Behältnisse mit Gefahrstoffen (u.a. Biozide wie z.B. Pflanzen- oder Holzschutzmittel, Lösemittel, Säuren) zerstört worden sind oder asbesthaltige Materialien oder künstliche Mineralfaserstoffe (KMF) vorhanden waren bzw. brandbedingt freigesetzt wurden.
Anpassung an die Gefährdungsentwicklung
Innerhalb einer Schadenstelle kann es verschiedene Gefahrenbereiche geben. Es ist empfehlenswert, das Schadenobjekt räumlich in verschiedene Gefahrenbereiche aufzuteilen, wenn deutlich unterschiedliche Verschmutzungsstärken vorhanden oder räumliche Abtrennungen der einzelnen Gefahrenbereiche möglich sind. Beispiele hierfür sind z.B. ein Treppenhaus mit nach oben zunehmender Brandverschmutzung oder eine große Fertigungshalle, in der verschiedene Reinigungsarbeiten parallel durchgeführt werden können.
Die Einstufung von Gefahrenbereichen muss aufgrund neuer Erkenntnisse, z.B. durch begleitende Untersuchungen, oder auch in Abhängigkeit vom Sanierungsfortschritt angepasst werden. Die Zuordnung zu einem Gefahrenbereich kann sich sowohl zu einer niedrigeren als auch zu einer höheren Einstufung ändern – Letzteres z.B., wenn im Zuge der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten weitere Brandfolgeprodukte mit höherem Gefahrenpotenzial gefunden werden, die zuvor nicht bekannt oder erkannt wurden. Mit Fortschritt der Sanierungsarbeiten wird sich die Einstufung der Gefahrenbereiche durch die Beseitigung von Brandrückständen hingegen stetig vermindern.
Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung
Eine Kontaminationsverschleppung (die unbeabsichtigte Übertragung von Verunreinigungen oder Schadstoffen von einem Ort auf einen anderen, z.B. durch Personen, Werkzeuge, Maschinen oder Luftströmungen) kann zu einer Verschlechterung der Umweltbedingungen oder zu Gesundheitsrisiken führen, wenn schädliche Substanzen übertragen werden. Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Kontaminationsverschleppung zu verhindern und die Ausbreitung von Verunreinigungen zu kontrollieren.
Tipps:
- Trennung von sauberen und kontaminierten Bereichen: Durch die Einrichtung klar definierter Zonen für verschiedene Aktivitäten kann die Übertragung von Verunreinigungen minimiert werden, z.B. durch Folienwände oder -decken.
- Verwendung von Schutzausrüstung: Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen, Schutzbrillen und Schutzanzügen trägt dazu bei, die Übertragung von Verunreinigungen auf Personen zu reduzieren.
- Regelmäßige Reinigung: Eine gründliche Reinigung von Oberflächen, Werkzeugen und Geräten kann dazu beitragen, die Ausbreitung von Verunreinigungen zu verhindern.
- Kontrolle von Luftströmungen: Die Kontrolle der Luftströmungen durch eine gezielte Luftführung kann dazu beitragen, die Ausbreitung von Verunreinigungen durch die Luft zu minimieren.
Professionelle Brandschadensanierung
Wenn Brandschäden nicht fachgerecht beseitigt werden, können sie zu weiteren Schäden führen, wie z.B. Korrosion, Schimmelbildung oder strukturellen Schwächungen. Die Brandschadensanierung zielt darauf ab, solche Folgeschäden zu verhindern und das Gebäude wieder in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Die Brandschadensanierung umfasst die Reinigung, Reparatur und Wiederherstellung von Gebäuden und Gegenständen, die durch einen Brand beschädigt wurden.
Eine professionelle Brandschadensanierung wird von spezialisierten Fachfirmen durchgeführt, um Brandschäden und -rückstände schnellstmöglich zu beseitigen und das betroffene Gebäude wieder nutzbar zu machen.
- Inspektion und Bewertung: Es wird eine gründliche Inspektion des Brandschadens durchgeführt, um den Umfang der Schäden festzustellen und einen Sanierungsplan zu erstellen.
- Schnelle Reinigung: Ruß- und Rauchablagerungen von Metalloberflächen nach einem Brand werden entfernt, um Oberflächen zu schützen und wiederherzustellen.
- Reparatur: Beschädigte Strukturen, Wände, Böden, Decken und andere Bauteile werden repariert oder ersetzt, um das Gebäude wieder sicher und bewohnbar zu machen.
- Geruchsbeseitigung: Mithilfe spezieller Verfahren werden unangenehme Gerüche neutralisiert und das Raumklima verbessert.
- Restaurierung: Wenn möglich, werden beschädigte Wertgegenstände restauriert oder wiederhergestellt.
Die Brandschadensanierung erfordert Fachkenntnisse, spezielle Ausrüstung und Erfahrung im Umgang mit Brand- und Rauchschäden. Um eine fachgerechte Sanierung und eine sichere Nutzung des Gebäudes nach einem Brand zu gewährleisten, ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe daher unerlässlich.
Tipps:
- Fachleute hinzuziehen: Beauftragung eines professionellen Brandsanierers, um den Schaden fachgerecht zu beseitigen und das Gebäude schnellstmöglich wieder nutzbar zu machen.
- Reinigung: Die Reinigung verschmutzter Oberflächen erfolgt mit geeigneten Reinigungs- und Korrosionsschutzmitteln und unter Verwendung geeigneter Schutzausrüstung.
- Entsorgung: Die bei einem Brand freigesetzten Stoffe erfordern eine spezielle Entsorgung. Es ist wichtig, diese Stoffe zu identifizieren und entsprechend zu entsorgen. Dies kann die Verwendung zugelassener Deponien oder Recyclingzentren sowie die Einhaltung spezieller Verfahren zur Abfalltrennung und -entsorgung umfassen.
Der Beitrag ist in Ausgabe 2.2024 des Infodienstes „Betrieblicher Brandschutz Aktuell“ erschienen.