In einem Infopapier von BHE, VdS und ZVEI geht es um die Anforderungen an Remote Services nach DIN EN 50710. (Quelle: Rahul Chakraborty / Unsplash)
Die DIN EN 50710 beschreibt Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen. BHE, VdS und ZVEI haben dazu ein Infopapier veröffentlicht, das die in der DIN beschriebenen Mindestanforderungen näher erläutert.
Instandhaltung erfolgreich abgeschlossen – aber weit und breit kein Servicetechniker in Sicht? Dank des digitalen Fortschritts können heute schon Dienstleistungen aus der Ferne erbracht werden, ohne dass jemand die Anlage vor Ort bedienen muss. Damit das funktioniert, müssen hohe Anforderungen an vorhandene Infrastruktur, Sicherheit und Standards erfüllt werden.
Ein Infopapier von BHE, VdS und ZVEI erläutert die in der DIN EN 50710 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ beschriebenen Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über Fernzugangsinfrastruktur (en: remote access infrastructure, RAI), ausgeführt am Standort oder von außerhalb (z. B. über IP-Verbindungen).
Brandsicherheitsanlagen umfassen u.a. Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme.
Das Informationsblatt „Die europäische Norm DIN EN 50710 für Remote Services“ wurde im September 2024 veröffentlicht und ist auf der Webseite des ZVEI kostenlos zum Download verfügbar.