Das ZVEI-Merkblatt gibt Hinweise zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, speziell für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung.
Im Juni 2024 hat der ZVEI e.V. ein Merkblatt zu Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung veröffentlicht. Das Merkblatt informiert über rechtliche Rahmenbedingungen der Gefährdungsbeurteilung, ihre Durchführung und formale Anforderungen und ist kostenlos als Download verfügbar.
Die Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, -abzug und -freihaltung finden üblicherweise auf Dächern oder an Fassaden statt. Daher ist die Erfüllung aller geltenden Anforderungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz besonders relevant. Der Prozess zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung kann dabei helfen, Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zudem ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verankert und spielt eine essenzielle Rolle bei der Erfüllung der Pflichten zum Arbeitsschutz.
Das ZVEI-Merkblatt gibt einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen zu Gefährdungsbeurteilungen. Außerdem bietet es hilfreiche Informationen, wie der Prozess zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung aufgesetzt werden kann. Dabei wird Bezug genommen auf die Besonderheiten, die bei Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, -abzug und -freihaltung zu beachten sind.
Das Merkblatt 82015-06-24 „Hinweise zu Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung“ ist als kostenloser Download auf der Webseite des ZVEI verfügbar.