Der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren hat in Abstimmung mit DIN eine Fachinformation zu Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Brandschutzdienststellen/Leitstellen/Feuerwehren erarbeitet. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien)
Ende November 2023 wurde die „Fachinformation zu Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Brandschutzdienststellen/Leitstellen/Feuerwehren“ veröffentlicht. Diese wurde vom Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren in Abstimmung mit DIN (Deutsches Institut für Normung) erarbeitet.
Bauordnungsrechtlich notwendige Brandmeldeanlagen (BMA) müssen in der Regel bei den alarmauslösenden Stellen für die Feuerwehren aufgeschaltet werden. In Deutschland existieren dafür mehr als 500 unterschiedliche sogenannte „Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen“ (TAB, auch „Technischen Aufschaltbedingungen“) der einzelnen Gemeinden, Landkreise usw.
Die Fachinformation erläutert dazu die historische Entstehung, da ursprünglich viele technische Details bei einer Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur zuständigen öffentliche Alarmierungsstelle noch nicht genormt und damit auch nicht vereinheitlicht waren.
Mit den heute geltenden Normen wie der DIN 14675-1, der Normenreihe DIN VDE 0833 sowie den Normen für die Feuerwehrperipherie wie der DIN 14661 (FBF), DIN 14662 (FAT), DIN 14663 (FGB) und DIN 14664 (FES) sind die technischen Rahmenbedingungen ausreichend beschrieben, um technische Anforderungen in den dann nur noch als „Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen“ bezeichneten Erläuterung nicht mehr aufführen zu müssen.
In den aktuellen „Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen“ (AB BMA) sind dann laut Fachinformation allenfalls noch organisatorische Anforderungen für den Antragsprozess oder die Einsatzmaßnahmen sowie Erläuterungen zur Alarmorganisation für das Auffinden einer BMA oder auch einer Brandmeldeeinrichtung (z. B. Handfeuermelder, automatischer Brandmelder, Löschanlage) erforderlich.
In der Fachinformation werden die Hintergründe erklärt, außerdem geht diese auf die Verbindlichkeit der Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen ein und enthält eine Übersicht nicht zulässiger Anforderungen.
Die „Fachinformation zu Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Brandschutzdienststellen/Leitstellen/Feuerwehren“ (Stand 11/2023) kann als pdf auf der Webseite des DIN heruntergeladen werden.