Verschiedene VdS-Richtlinien zu Funkenlöschsystemen sind als Entwürfe erschienen. (Quelle: Pexels / Pixabay)
Die Richtlinien VdS 2518, VdS 6046 und VdS 6047 behandeln Anforderungen und Prüfmethoden bei Funkenlöschsysteme sowie Funkenmeldern und Funkenmelderzentralen. Die Richtlinien sind nun als neue Entwürfe erschienen, bis Mitte November besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Funkenlöschanlagen werden hauptsächlich in industriellen Transporteinrichtungen und Förderanlagen sowie Produktionseinrichtungen eingesetzt, bei denen Funken oder glimmende Teile entstehen und einen Brand oder eine Explosion auslösen können.
Verschiedene VdS-Richtlinien sind als Entwürfe erschienen:
VdS 2518:2024-10 (Entwurf): Funkenlöschanlagen – Funkenlöschsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden
Die Richtlinien legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Funkenlöschsysteme zur Verwendung in Funkenlöschanlagen fest, die entsprechend den geltenden Richtlinien für Planung und Einbau nach VdS 2106 eingesetzt werden können.
VdS 6046:2024-10 (Entwurf): Feuerlöschanlagen – Funkenmelder, Anforderungen und Prüfmethoden
Diese Richtlinien legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Funkenmelder zur Verwendung in Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen fest, die entsprechend den geltenden Richtlinien für Planung und Einbau nach VdS 2106 eingesetzt werden können.
VdS 6047:2024-10 (Entwurf): Feuerlöschanlagen – Funkenmelderzentralen / Elektrische Steuereinrichtungen, Anforderungen und Prüfmethoden
Die Richtlinien VdS 6047 legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Funkenmelderzentralen/Elektrische Steuereinrichtungen (FuMZ/EST) zur Verwendung in Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen fest, die entsprechend den geltenden Richtlinien für Planung und Einbau nach VdS 2106 eingesetzt werden können.
Bis zum 22. November besteht die Möglichkeit, im Konsultationsverfahren zum jeweiligen Entwurf eine Stellungnahme abzugeben.