Der Entwurf VdS 2517 behandelt Brandschutzmaßnahmen für Anlagen der Abfallbewirtschaftung. (Quelle: Nathan Cima / Unsplash)
Im August 2024 ist der Entwurf der 4. Auflage der Publikation „Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Siedlungsabfällen und brennbaren Sekundärrohstoffen – Hinweise für den Brandschutz“ (VdS 2517) erschienen. Dieser wurde von einer GDV-Projektgruppe vollständig überarbeitet.
Die Publikation mit Hinweisen zum Brandschutz in Betrieben zur Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Siedlungsabfällen und brennbaren Sekundärrohstoffen wurde zusammen mit den Verbänden der Kreislaufwirtschaft aktualisiert. Die dritte Auflage der Publikation für den Brandschutz in Recyclingbetrieben aus dem Jahr 2011 wurde dazu vollständig überarbeitet.
Die Publikation zeigt mögliche bauliche, anlagentechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes für Anlagen der Abfallbewirtschaftung aus der Sicht der Industrie-Feuerversicherung auf. Betriebe für das Recycling von Batterien sind jedoch nicht Gegenstand der Betrachtung.
Die Muster-Kunststofflager-Richtlinie (MKLR), Ausgabe März 2023, ist in die Publikation wörtlich integriert und entsprechend gekennzeichnet.
Der Entwurf für die vierte Auflage wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. (ASA), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE), dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) erstellt.
Bis zum 4. Oktober besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf bei der GDV-Geschäftsstelle.