Der Entwurf der Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 behandelt die Bewertung sowie Sanierung asbesthaltiger Brandschutzklappen. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)
Mit Ausgabedatum September 2024 erscheint der Entwurf der VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3.1 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbesthaltige Brandschutzklappen“.
Diese beschreibt die Erkundung zur Klärung des Asbestverdachts in Raumlufttechnischen Anlagen (Brandschutzklappen, Luftleitungen und deren Umfeld), die individuelle Bewertung der Brandschutzklappen (BSK) gemäß der Asbestrichtlinie bis hin zur Sanierung.
Die individuelle Bewertung im Sinne der Richtlinie VDI 6202 Blatt 1 durch den Schadstoffgutachter/die Schadstoffgutachterin bildet die Grundlage für die Tätigkeiten der Prüfsachverständigen für Brandschutz und Wartungstechniker/-technikerinnen. Eine darüber hinaus gehende Bewertung des baulichen oder technischen Brandschutzes ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Die Richtlinie wendet sich an Bauherren (Betreiber:innen, Eigentümer:innen, Veranlasser:innen von Maßnahmen), Wartungstechniker:innen und Schadstoffgutachter:innen bis hin zu den Prüfsachverständigen.
Der Entwurf der Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1:2024-09 umfasst 54 Seiten und ist bei DIN Media vorbestellbar. Bis zum 28. Februar 2025 besteht die Möglichkeit zu Stellungnahme.
Die Richtlinienreihe VDI 6202 behandelt schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, und geht in einzelnen Teilen u.a. auf Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie Bewertung und Entworgung von Schadstoffen ein.
Was ist Asbest?
Bei Asbest handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale. Die Herstellung sowie die Verwendung von Asbest ist in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung seit 1993 verboten. Bei Sanierungen besteht durch Ausbauen oder Entfernen das Risiko der Faserfreisetzung. Weitere Informationen gibt es auf www.umweltbundesamt.de