Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG
Anforderungen an Dienstleister im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung
Im Oktober 2023 ist der Entwurf der DIN 18232-10 erschienen: Dieser enthält Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen. Bis Dezember besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf.
Am 12. Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2006/123/EU über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL) in Kraft gesetzt. Diese DL legt die allgemeinen Rahmenbedingungen für die ungehinderte Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern und den uneingeschränkten Dienstleistungsverkehr in der EU fest. Anschließend wurde zur Unterstützung der Umsetzung der DL die DIN EN 16763 erarbeitet und veröffentlicht.
Mit dieser Norm werden allgemeine Anforderungen an Dienstleister für Sicherheitsanlagen europaweit einheitlich geregelt. Für das jeweilige Fachgebiet (zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) bedarf es nationaler Anwendungsregeln für die Anforderungen an den Dienstleister.
Der Entwurf der DIN 18232 enthält Anforderungen für die durch den Dienstleister zu erbringenden notwendigen Kompetenzen für die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung die erforderlich sind, um sich zertifizieren zu lassen.
Mit dem in diesem Dokument geforderten Nachweis der Kompetenz der beteiligten Dienstleister wird den hohen Qualitätsanforderungen Rechnung getragen, die erforderlich sind, damit Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung den Erwartungen an ihren Beitrag zur Erfüllung der bauordnungsrechtlich geforderten Schutzziele gerecht werden. Dieses Dokument legt die Anforderungen an den Dienstleister und an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden.
Brandsicherheitsanlagen im Sinne dieses Dokuments sind beispielsweise
- Anlagen zur Rauchableitung (zum Beispiel EAT)
- Anlagen zum natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzug (zum Beispiel NRA, MRA, RWA)
- Anlagen zur Rauchfreihaltung (Differenzdrucksysteme) (zum Beispiel RDA) sowie
- Rauchschürzen (RS).
Der Entwurf der DIN 18232 wurde im DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung (SpA zu CEN/TC 191/SC 1 und ISO/TC 21/SC 11 sowie zu Teilbereichen von CEN/TC 127/WG 7)“ des Normenausschusses Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Auf der Webseite des DIN besteht die Möglichkeit zur Einsicht in den Entwurf. Die Frist zur Stellungnahme zum Normentwurf endet am 27. Dezember 2023.