Anfang Februar 2024 ist der Entwurf der DIN 18273-1 erschienen. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)
Der Entwurf der DIN 18273-1 „Baubeschläge – Mechanische und mechatronische Türbeschläge für Feuerschutztüren, für Feuerschutz- und Rauchschutztüren oder für Rauchschutztüren – Teil 1: Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen“ ist mit Ausgabedatum Februar 2024 erschienen. Bis April besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Normentwurf ist anwendbar für alle Typen von mechanischen und mechatronischen Türbeschlägen zur Verwendung an Feuerschutztüren, an Feuerschutz- und Rauchschutztüren und an Rauchschutztüren, jeweils in der Ausführung als ein- und zweiflügelige Drehflügeltüren. Er gilt nicht für Stangengriffe und Druckstangen.
Mechanische und mechatronische Türbeschläge nach dieser Dokument sind vorgesehen zur Anwendung mit Schlössern nach DIN 18251, DIN EN 12209, DIN EN 15685 oder DIN EN 14846. Mechanische und mechatronische Türbeschläge, die dem Dokument entsprechen, sind konstruktiv so ausgebildet, dass bei sachgemäßem Gebrauch und bei angemessenem Wartungsaufwand die Funktion und die Schutzwirkung des Beschlags auch nach längerem Gebrauch sichergestellt sind und somit letztlich auch die Schutzwirkung des Abschlusses, an dem sie montiert wurde, sichergestellt bleibt.
Der Entwurf der DIN 18273-1 wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-09-47 AA „Türbeschläge (SpA zu CEN/TC 33/WG 4/TG 7)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Gegenüber der bisher gültigen DIN 18273:2015-07 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, dazu gehört auch eine Aufteilung in zwei separate Teile.
Zeitgleich neu erschienen ist der Entwurf der DIN 18273-101 „Baubeschläge – Mechanische und mechatronische Türbeschläge für Feuerschutztüren, für Feuerschutz- und Rauchschutztüren oder für Rauchschutztüren – Teil 101: Übereinstimmungsnachweis“.
Dieser Normentwurf legt Präzisierungen zu den Angaben und Festlegungen nach DIN 18200 für die Erstprüfung, werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung von mechanischen und mechatronischen Türbeschlägen nach DIN 18273-1 zur Verwendung an Feuerschutztüren, an Feuerschutz- und Rauchschutztüren und an Rauchschutztüren, jeweils in der Ausführung als ein- und zweiflügelige Drehflügeltüren, fest.
Bis zum 9. April 2024 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf DIN 18273-1:2024-03 und zum Entwurf DIN 18273-101:2024-03 abzugeben.