Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG
Im Juli 2024 erscheint der Entwurf der DIN 14676-1 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ mit verschiedenen Änderungen gegenüber der gültigen Fassung Stand September 2023. Stellungnahmen zum Entwurf können bis Anfang September 2024 abgegeben werden.
Der Normentwurf enthält Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung.
Rauchwarnmelder im Sinne der DIN 14676-1 können als Einzelrauchwarnmelder, miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern im Sinne dieses Dokuments dient der frühzeitigen Warnung von anwesenden Personen vor Brandrauch und Bränden, so dass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können. Rauchwarnmelder sind nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Sie dienen daher nicht der Alarmierung einer hilfeleistenden Stelle (zum Beispiel Feuerwehr) oder der automatischen Weiterleitung der Warnung an die Feuerwehr.
Die neueste Fassung wurde vollständig überarbeitet und teilweise neu gegliedert. Der Normentwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-05 AA „Rauchwarnmelder – SpA zu CEN/TC 72/WG 14“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Auf der Webseite des DIN besteht die Möglichkeit zur Einsicht in den Entwurf. Die Frist zur Stellungnahme zum Normentwurf endet am 5. September 2024.