Brände werden nach dem brennenden Stoff in Brandklassen (A, B, C, D und F) eingeteilt. Die Einteilung in die Brandklassen dient der Auswahl geeigneter Löschmittel wie z.B. Feuerlöscher, aber auch für Löschmittel der Feuerwehr. Grundlage für die Einteilung ist die DIN EN 2 „Brandklassen“.
Nicht jeder Brand lässt sich mit dem klassischen Löschmittel Wasser löschen. Im Einzelfall kann der Einsatz von Wasser zum Löschen sogar gefährlich sein – so kann das Löschen mit Wasser bei einem Fett- oder Speiseölbrand (z.B. in der zu heiß gewordenen Pfanne auf dem heimischen Herd) dazu führen, dass das in der Hitze schlagartig nach oben verdampfende Wasser brennende Öl- bzw. Fetttröpfchen mit sich reißt: Eine große Stichflamme wäre die gefährliche Folge.
Solche Einschränkungen bei der Wahl des geeigneten Löschmittels gibt es auch bei anderen Brandklassen.
Verschiedene Stoffe weisen dabei unterschiedliches Brandverhalten auf:
- Verbrennung mit Glut und Flamme
- Verbrennung mit Flamme
- Verbrennung mit Glut
Unterscheidung: Brandklassen zu Baustoffklassen/Brandverhaltensklassen und Feuerwiderstandsklassen
Der Begriff „Brandklassen“ (Einteilung von Bränden nach brennenden Stoffen) ist nicht zu verwechseln mit
- Baustoffklassen/Brandverhaltensklassen (umgangssprachlich auch „Brandschutzklassen“ genannt), die Baustoffe nach ihrem Brandverhalten klassifizieren oder
- Feuerwiderstandsklassen, die Bauteile danach klassifizieren, wie lange diese den Flammen standhalten
Auswahl des geeigneten Löschmittels
Um einen brennenden Stoff ablöschen zu können, muss das Löschmittel wirksam in den Verbrennungsprozess eingreifen. Für die Auswahl des geeigneten Löschmittels muss man darum die möglichen Brandstoffe mit ihren Eigenschaften und den Brandverlauf betrachten.
Vor der Auswahl von Löschmitteln und -geräten (z.B. verschiedene Typen von Feuerlöschern) steht die Frage, mit welchen brennenden Stoffen man es im Ernstfall zu tun bekommen wird. Das gilt sowohl für die private Wohnung als auch für Unternehmen.
In Betrieben wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u.a. analysiert, welche Brandgefahren zu beachten sind, z.B.:
- Wird mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten oder mit explosiven Gasen gearbeitet?
- Finden Schweißarbeiten statt?
- Werden größere Mengen brennbarer Waren gelagert? (Kunststoffe, Holz, Reifen, Metalle usw. unterscheiden sich stark in ihrem Brandverhalten und ggf. den zu wählenden Löschmaßnahmen)
Trotz des Brandklassen-Klassifizierungssystem ist es wichtig, eine sachkundige Entscheidung bei der Auswahl von Löschmitteln und -geräten zu treffen. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber gemäß ArbStättV erstellt werden muss. Je mehr verschiedene Brandstoffe vorhanden sind, umso detaillierter muss eine solche Gefährdungsbeurteilung ausfallen.
Einteilung der Brände in Brandklassen gemäß DIN EN 2
Für die richtige Auswahl ist es notwendig, die verschiedenen Löschmittel gemäß ihrem möglichen Einsatzgebiet zuzuordnen. Diese Einteilung wird in der DIN EN 2 „Brandklassen“ geregelt.
Darin werden die Brände verschiedener Stoffe in fünf Brandklassen (A, B, C, D und F) eingeteilt.
Brandklasse | Definition gemäß DIN EN 2 | Beispiele der brennenden Stoffe |
---|---|---|
Brandklasse A |
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen |
Holz, Stroh, Papier, Textilien, Kohle, Autoreifen, nichtschmelzende Kunststoffe |
Brandklasse B |
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen |
Benzin, Alkohol, Lacke, Harze, Öle (die nicht in Brandklasse F fallen) |
Brandklasse C |
Brände von Gasen |
Propan, Butan, Methan, Erdgas, Acetylen und Wasserstoff |
Brandklasse D |
Brände von Metallen |
Natrium, Lithium, Aluminium und Magnesium |
Brandklasse F |
Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten |
pflanzliche oder tierische Öle und Fette in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten |
Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur
Unter Brandklasse A fallen Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Dazu gehören Holz, Stroh, Papier, Textilien, Kohle, Gummi sowie Kunststoffe, die nicht der Brandklasse B zugeordnet werden. In die Brandklasse A gehören u.a. auch Autoreifen und nicht schmelzende Kunststoffe.
Geeignete Löschmittel sind beispielsweise Wasser, ABC-Löschpulver und Löschschaum.
Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
In der Brandklasse B sind Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen zugeordnet. Dazu gehören Benzin, Alkohol, Lacke, Harze, Heizöl, Teer sowie Kunststoffe, die im Brandfall schmelzen, außerdem Öle und Fette, die nicht der Brandklasse F zugeordnet werden. Die Verbrennung dieser Stoffe erfolgt mit Flammen, aber typischerweise ohne Glut. Geeignete Löschmittel sind ABC- und BC-Löschpulver, Löschschaum und Kohlendioxid. Brände der Brandklasse B dürfen keinesfalls mit Wasser gelöscht werden.
Brandklasse C: Brände von Gasen
Alle Brände von Gasen fallen unter die Brandklasse C, wie beispielsweise Propan, Butan, Methan, Erdgas, Acetylen und Wasserstoff. Diese Stoffe verbrennen mit Flammen, aber ohne Glut.
Geeignete Löschmittel vor allem Löscher mit BC-Löschpulver oder ABC-Löschpulver. Wasser oder Schaum sind hier ungeeignet.
Brandklasse D: Brände von Metallen
Brände von Metallen fallen unter die Brandklasse D, dazu gehören beispielsweise Natrium, Lithium, Aluminium und Magnesium. Metalle verbrennen i.d.R. glühend ohne Flammenbildung, wobei sehr hohe Temperaturen entstehen. Fast alle Metalle sind brennbar, wenn diese fein zerteilt (als Späne oder Stäube) vorliegen. Die Löschwirkung wird durch die Abdeckung des Brandstoffes erreicht.
Geeignete Löschmittel sind Metallbrandlöschpulver, ggf. auch Gel-Löschmittel. Andere Löschmittel sind ungeeignet oder bringen sogar zusätzliche Gefahren mit sich, wenn sie hierbei eingesetzt werden (z.B. Wasser, Schaum, Fettbrand-Löschmittel).
Besonderheiten: Ein übliches Verfahren zur Brandbekämpfung ist auch das Abdecken des Brandes mit trockenem(!) Sand.
Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten
In die Brandklasse F gehören Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten, die z.B. in Küchen von Kantinen oder Restaurants zum Einsatz kommen. Pflanzliche oder tierische Speiseöle und -fette werden dieser Brandklasse zugeordnet, wenn sie durch die in der Definition genannten Geräte auf Zündtemperatur aufgeheizt werden und es zu einer Selbstentzündung kommt.
Geeignete Löschmittel sind vor allem spezielle Fettbrand-Feuerlöscher, die zur Bekämpfung von Speiseöl und Speisefettbränden entwickelt wurden. Ungeeignet für Brände der Brandklasse F sind Löschpulver und Sand. Gefährlich ist der Einsatz von Wasser und Schaum.
Nach Untersuchungen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV, bei Fettbränden in der Küche keine Löschdecken einzusetzen, um z.B. brennende Pfannen und Töpfe zu löschen. Der Grund: Die Löschdecken könnten wegen der großen Hitze durchbrennen (Dochteffekt).
Brandklasse E (abgeschafft): Brände der Klasse A bis D in Gegenwart elektrischer Spannung
Inzwischen abgeschafft wurde die Brandklasse E. Die Brandklasse E war ursprünglich für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen bis 1.000 Volt vorgesehen.
Stattdessen wurden spezielle Prüfungsanforderungen für Feuerlöscher entwickelt und in der Norm festgeschrieben: Feuerlöscher, die diese Anforderungen erfüllen, können bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1 Meter zu spannungsführenden Anlagen bis 1.000 V ohne Risiko für einen Spannungsüberschlag eingesetzt werden.
Piktogramme / Symbole der Brandklassen
Für die Brandklassen wurden aussagefähige Piktogramme auf Basis der Definitionen nach DIN EN 2 entwickelt und sind in der DIN EN 3-7 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen“ zur Kennzeichnung von Feuerlöschern festgelegt.
Die Symbole werden oft auch schwarz auf weißem Grund dargestellt.
Beispiel: Kennzeichnung von Feuerlöschern
Für Feuerlöscher gilt, dass man anhand ihrer Kennzeichnung erkennt, für welche Brandklassen sie geeignet sind und welches Löschmittel sie enthalten.
Beispiel (siehe Abbildung des Feuerlöscher-Etiketts):
Ein Löscher mit diesem beispielhaften Etikett ist geeignet für die Brandklassen A und B sowie bei einem Mindestabstand von 1 m für Brände elektrischer Anlagen bis 1.000 Volt (s. Hinweis ganz unten).
Das enthaltene Löschmittel ist Schaum mit einer Füllmenge von 6 Litern (s. ganz oben unter dem Schriftzug „Feuerlöscher“).
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