Ein Ergebnis der Bauministerkonferenz im November 2023: Ein Belastungsstopp bei Bauvorschriften. (Quelle: Walter Knerr / Pixabay)
Die 142. Bauministerkonferenz hat sich am 24. November 2023 vor allem mit den aktuellen Problemen des Wohnungsbaus beschäftigt. Als ein Ergebnis der Beratungen wurde ein „Belastungsstopp bei Bauvorschriften“ verkündet: „Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.“ So heißt es im Abschlussdokument.
Diese Entscheidung mag plausibel erscheinen, suggeriert sie doch, nun sei endlich Schluss mit ständig steigenden Anforderungen, die das Bauen immer weiter verteuern. Aber selbst, wenn wir mal davon absehen, dass die beiden größten Preistreiber der letzten zwei Jahre (Zinsanstieg und Kostensteigerung bei Baustoffen) nicht durch Gesetzesänderungen entstanden oder befördert wurden, entpuppt sich der „Belastungsstopp“ als fragwürdig.
Sagen uns die Bauminister hier tatsächlich, es soll in „den kommenden fünf Jahren weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren“?
Was galt denn bitte bisher? Wurden da Änderungsvorschläge, die als unnötige Belastung identifiziert wurden, einfach durchgewunken? Und darf es ab November 2028 explizit wieder unnötige Belastungen geben? Sollte es nicht ein immerwährender Grundsatz in der Gesetzgebung sein, den Bürgern und der Baubranche keine unnötigen Belastungen aufzubürden? Hier wurde eine Selbstverständlichkeit neu formuliert und mit einer fragwürdigen zeitlichen Einschränkung versehen.
Zugutehalten kann man den Bauminister:innen, dass diese „Entscheidung“ sicherlich handlungsleitend für die Verwaltung sein soll. Insofern kann sie eine Erinnerung sein, alle eingebrachten Änderungsvorschläge in der Musterbauordnung und den technischen Bauvorschriften auf den Prüfstand zu stellen.
Im Kern wird es aber wie so oft darum gehen einen unbestimmten Begriff in der Praxis auszulegen: Welche Belastungen sind „unnötig“ und welche sind vielleicht doch „nötig“. Und diese Aufgabe wird sich sehr konkret stellen, wenn die Politik nicht von ihren Klimazielen, den energetischen Anforderungen an Gebäude oder auch der Weiterentwicklung der Brandschutzvorschriften abrücken will.
Hier finden Sie die Pressemeldung und das Positonspapier der 142. Bauministerkonferenz.
Was meinen Sie zu diesem Thema? Schreiben Sie mir auf LinkedIn!
Autor
André Gesellchen
Leitung Programm Geschäftsfeld Brandschutz bei RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG