Quelle: Michael Stockwell
Fehler passieren immer wieder – auch im Brandschutz. Wir stellen in der Beitragseihe #verbockt Mängelbeispiele vor und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Dieser Fall wurde von Michael Stockwell, Geschäftsführer und Brandschutzbeauftragter, eingesandt: Über einer doppelflügeligen Brandschutztür in einer Wand mit Brandschutzverglasung wurden die oberen Felder mit Weichschottplatten verschlossen. Das Problem: In dieser Form entspricht das Element nicht der Zulassung.
Das Problem
Die Wand beziehungsweise Brandschutzverglasung mit einer doppelflügeligen Brandschutztür ist aus brandschutztechnischer Sicht notwendig. Diese musste in T30 errichtet werden. Hier wurden im oberen Teil Weichschottplatten verwendet, da eine Verglasung nicht möglich war. Das Problem: In dieser Form entspricht das Element nicht der Zulassung. Die Veränderung ist zudem nicht mit dem Systemgeber abgestimmt worden.
Die Lösung
Öffnungen in Brandwänden oder -decken müssen laut DIN 4102 und LAR verschlossen werden. In diesem Fall hätte eine Rücksprache mit dem Hersteller stattfinden müssen, ob die oberen Felder der Tür mit Weichschottplatten verschlossen werden dürfen. Brandschutztüren bzw. die zugehörigen Elemente müssen vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sein. Fehlt eine Zulassung, dürfen sie nicht verbaut werden. Eine weitere Lösung wäre, eine Trennwand (nicht tragend) aus Brandschutzplatten herzustellen.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Öffnungen mit Kabeln oder Rohren brandschutztechnisch zu verschließen. Aber auch in dieser Form sollte immer mit dem Hersteller abgeklärt werden, ob das so ausgeführt werden darf. Änderungen im Brandschutz sind immer in den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Normen nachzulesen. In einem solchen Fall ist mit dem Hersteller zu klären, welche Lösungen es gibt.
Was ist die Beitragsreihe #verbockt?
Ob in der Planung, bei der Umsetzung oder im Betrieb: Mängel beim vorbeugenden Brandschutz sind nicht selten und immer sicherheitsrelevant. Mit der Beitragsreihe #verbockt wollen wir für typische Mängel sensibilisieren und Lösungen aufzeigen.
Haben Sie auch einen “verbockten” Fall in ihrem Berufsalltag?
Schreiben Sie uns! Einsendungen sind immer willkommen unter [email protected]
Autor
Michael Stockwell
Geschäftsführer und Brandschutzbeauftragter