Im Juli 2024 sind Änderungen der MVV TB für die Ausgabe 2025/1 veröffentlicht worden – das Anhörungsverfahren läuft bis Ende August 2024. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)
Im Juli 2024 wurden Änderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) mit Ausgabe 2025-1 veröffentlicht. Dazu können nun Stellungnahmen eingereicht werden.
Das Anhörungsdokument mit den Änderungen der neuen Ausgabe der MVV TB und ein Formular zur Stellungnahme sind auf der Webseite des DIBt verfügbar.
Die beteiligten Kreise haben bis zum 23. August 2024 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Änderungen im Entwurf beziehen sich auf die MVV TB 2024/1, diese befindet sich derzeit im Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie (EU) 2015/1535. Das Notifizierungsdokument ist online einsehbar. Allerdings können sich aufgrund etwaiger Rückäußerungen der Kommission und von Mitgliedstaaten im Notifizierungsverfahren ggf. noch Änderungen in der MVV TB 2024/1 ergeben, erklärt das DIBt.
Die Anhörung für die MVV TB 2025/1 wurde eingeleitet, um diese Ausgabe nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Durchführung der Notifizierung unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen Mitte 2025 veröffentlichen zu können.
Außerdem ist geplant, mit der MVV TB 2026/1 das Verfahren umzustellen, so dass die Anhörung und die Veröffentlichung der MVV TB zukünftig in digitaler Form erfolgt.
Aktuelle Fassung der MVV TB
Auf einer Übersichtsseite des DIBt finden Sie außerdem die bisherigen MVV TB-Ausgaben sowie eine Übersicht, in welchem Bundesland welche Fassung der MVV TB anwendbar ist.
Die Landesverwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen konkretisieren die gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnungen und sind weitgehend an der Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) orientiert, in manchen Bundesländern auch mit ihr identisch.