Quelle: NürnbergMesse / Heiko Stahl
Mit Ausgabedatum Mai 2024 ist der Entwurf der VdS 2132 zur Anerkennung von Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen erschienen. Bis Ende Mai besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung bietet Errichterunternehmen für Feuerlöschanlagen ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben Errichterunternehmen, die in der Lage sind, alle im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten im Zuge der Errichtung von Feuerlöschanlagen zu erbringen:
- Planung und Projektierung von Feuerlöschanlagen (FLA)
- Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung und Abnahme von Feuerlöschanlagen sowie Übergabe an den Betreiber
- Instandhaltung von Feuerlöschanlagen
Mit Ausgabedatum Mai 2024 ist der Entwurf der VdS 2132 zur Anerkennung von Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen erschienen. Diese sind als Ersatz für die bisher gültige Fassung von VdS 2132:2017-07 vorgesehen. Bis Ende Mai besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme im Konsultationsverfahren zum Entwurf.